Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der

Firma Korb- und Kunst Ges.m.b.H.

 

 

1) Geltung

Diese AGB liegen unseren sämtlichen Angeboten und den von uns abgeschlossenen Verträgen sowie unseren Lieferungen und Leistungen zugrunde. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Bestimmungen in Geschäftsbedingungen des Kunden gelten unabhängig von deren Bezeichnung nur, soweit diese in unseren AGB gleichlautend geregelt sind oder soweit deren Geltung von uns schriftlich bestätigt wird; eine Auftragsbestätigung oder Erfüllungshandlungen unsererseits gelten nicht als Zustimmung zu abweichenden Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen des Kunden.

Diese Geschäftsbedingungen gelten zudem als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte mit unseren Kunden, soweit wir mit diesen nicht Abweichendes vereinbaren. Unsere AGB gelten daher auch für zukünftige Verträge selbst dann, wenn bei diesen nicht explizit auf unsere AGB hingewiesen wird.

 

2) Vertragsschluss

Der Kunde ist an seine Bestellungen und wie auch immer bezeichneten Angebote eine angemessene Zeit, mindestens aber 8 Tage ab deren Zugang bei uns, gebunden. Ein Vertrag kommt zustande, sobald wir dies durch Versenden einer Auftragsbestätigung bestätigen oder wir die vom Kunden bestellte Ware absenden.

 

3) Zahlungsbedingungen

Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen spätestens bei Übergabe der Ware an den Kunden zu bezahlen oder es muss – soweit keine Barzahlung erfolgt – die Zahlung spätestens bei Übergabe der Ware auf unserem Geschäftskonto gutgebucht sein; andernfalls sind wir zur Zurückbehaltung der Ware bis zu deren vollständiger Bezahlung berechtigt.

Der Kunde ist nicht berechtigt, Leistungen aus welchem Grund immer zurückzuhalten oder mit eigenen Forderungen gegen unsere Zahlungsansprüche aufzurechnen; dies gilt nicht für Kundenforderungen, die von uns anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, entweder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen oder uns entstandenen höheren Zinsschaden geltend zu machen. Wir sind zudem berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden ab dem vorgesehenen Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen, dies unabhängig davon, ob wir die Ware übergeben oder von unserem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen.

Wenn sich unsere Kosten im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsausführung ohne unser Verschulden ändern (z.B. bei Änderung unserer Beschaffungskosten infolge Preisänderung bei unseren Vorlieferanten), reduzieren/erhöhen sich die Preise entsprechend, soweit nicht zwischen der Bestellung des Kunden und unserer Leistungsausführung weniger als 7 Tage liegen; dies gilt unabhängig davon, ob diese Änderung der Kosten sich aus Gesetz bzw. Verordnung, Kollektivvertrag bzw. Satzung, behördlichen Maßnahmen welcher Art auch immer oder sonstigen Veränderungen der Marktpreise ergibt.

Der Kunde ist bei Zahlungsverzug verpflichtet, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit dieses zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.

 

4) Rücktritt

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, also insbesondere wenn

a) der Kunde trotz Setzung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist in Zahlungs- oder Annahmeverzug ist,

b) in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder droht oder

c) uns eine Vertragsdurchführung wegen Verzugs oder Ausfall unseres Vorlieferanten oder aus sonstigen Gründen höherer Gewalt nicht möglich ist.

Erklärt der Kunde – ohne hiezu berechtigt zu sein – den Rücktritt vom Vertrag oder begehrt die Vertragsaufhebung, so können wir nach unserem Belieben entweder auf Vertragserfüllung beharren oder aber der Auflösung des Vertrages zustimmen, wobei wir in letzterem Fall vom Kunden eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafe von 50 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens verlangen können.

 

5) Lieferung und Untersuchungsobliegenheit

Wir sind – unabhängig von der vereinbarten Lieferfrist – erst dann zur Lieferung und Übergabe der Ware verpflichtet, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen, deren Erfüllung zu unserer Leistungserfüllung erforderlich sind, nachgekommen ist.

Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen, um bis zu einer Woche zu überschreiten; erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach schriftlicher Setzung einer angemessenen – mindestens aber 14-tägigen – Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

Der Kunde hat die Ware nach deren Übergabe unverzüglich sorgfältig zu prüfen sowie etwaige Mängel und Fehlmengen binnen 7 Tagen – versteckte Mängel spätestens binnen 7 Tagen nach deren erstmöglicher Erkennbarkeit – bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche uns schriftlich anzuzeigen.

 

6) Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum. Im Falle einer Weiterveräußerung tritt uns der Kunde schon jetzt alle seine Forderungen daraus in Höhe unserer noch offenen Forderungen ab. Der Kunde verpflichtet sich, den Drittkäufer über die erfolgte Abtretung zu informieren und in seinen Büchern einen hinreichenden Buchvermerk zu setzen. Bei Weiterveräußerung gegen Barzahlung übereignet uns der Kunde schon jetzt den vom Drittkäufer zu empfangenden Betrag in Höhe unserer noch offenen Forderungen. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Waren mit dem Material Dritter erwerben wir Miteigentum an den entstehenden Erzeugnissen nach Maßgabe der Wertschöpfungsanteile. Forderungen aus dem Verkauf dieser Neuprodukte tritt uns der Kunde schon jetzt ab und verpflichtet sich, uns die erforderlichen Daten zur Geltendmachung dieser (anteiligen) Forderungen bekannt zu geben.

In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Vertragsrücktritt, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Bei Rücknahme von Waren sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.

Sofern Dritte auf die Vorbehaltsware – etwa durch Pfändungen – zugreifen, ist der Kunde verpflichtet, diesen auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich hierüber zu benachrichtigen sowie bei der Durchsetzung unseres Eigentums nach besten Kräften behilflich zu sein.

Im Übrigen trägt der Kunde das volle Risiko für die Vorbehaltsware und daher die Gefahr des zufälligen Untergangs, Verlusts oder zufälliger Verschlechterung.

 

7) Gewährleistung / Irrtum

Wir leisten Gewähr für die Mangelfreiheit der von uns gelieferten Ware, wenn die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit im Sinne des Punktes V. durch den Kunden rechtzeitig vorgenommen wurde, wobei die gesetzliche Gewährleistungsfrist auf 12 Monate beschränkt wird.

Die Vermutung der Mangelhaftigkeit nach § 924 Satz 2 ABGB ist ebenso abbedungen wie ein allfälliges Rückgriffsrecht des Kunden uns gegenüber gemäß § 933b ABGB. Sind wir zur Gewährleistung verpflichtet, so hat uns der Kunde die Gelegenheit zur Mangelbehebung zu geben, wobei wir berechtigt sind, einen Mangel wahlweise durch Verbesserung oder Austausch bzw. Ersatzlieferung vorzunehmen. Von uns durchgeführte Verbesserungen bzw. ein Austausch oder eine Ersatzlieferung führen zu keiner Verlängerung der Gewährleistungsfrist; auch für die verbesserten oder nachgelieferten Sachen endet die Gewährleistungsfrist daher spätestens 12 Monate nach deren ursprünglicher Lieferung.

Natürliche Verschleißerscheinungen bzw. Veränderungen der Ware (z.B. Patinabildung auf Terrakottatöpfen etc.) stellen keinen gewährleistungspflichtigen Mangel dar.

Eine Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums oder Verkürzung über die Hälfte wird ausgeschlossen, soweit nicht eine grob fahrlässige Irrtumsveranlassung im Sinne des § 871 ABGB vorliegt.

 

8) Schadenersatz

Eine schadenersatzrechtliche Haftung unsererseits besteht nur, soweit es sich um Personenschäden handelt oder aber wir und/oder unsere Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz hat der Kunde zu beweisen. Allfällige Schadenersatzansprüche sind vom Kunden bei sonstigem Ausschluss jedenfalls binnen 12 Monaten ab Erkennbarkeit von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen, spätestens aber binnen 10 Jahren nach Erbringung unserer Lieferung bzw. Leistung. In jedem Fall ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche betreffend Folgeschäden, Vermögensschäden und Schäden aufgrund von Ansprüchen Dritter gegenüber dem Kunden.

 

9) Risikotragung

Das Risiko des Transports und daher die Gefahr des zufälligen Untergangs bzw. Verlusts oder zufälliger Verschlechterung der Ware trifft den Kunden, sobald wir die Ware an den Transporteur übergeben haben; der Kunde ist mit jeglicher der Verkehrsübung entsprechenden Versendungsart (insbesondere Post- und Bahnversand) einverstanden.

 

10) Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für alle Lieferungen und Zahlungen ist Erfüllungsort der Sitz unseres Unternehmens. Es wird österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts vereinbart. Für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem zwischen uns und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag (inklusive dessen Zustandekommen) wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich für 3300 Amstetten, Österreich, zuständigen Gerichtes vereinbart.

 

11) Sonstiges

Etwaige von uns stammende Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen, Pläne, Skizzen oder sonstige – insbesondere technische – Unterlagen jedweder Art bleiben unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält diesbezüglich keinerlei wie auch immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Anschrift unverzüglich mitzuteilen, widrigenfalls Erklärungen und Lieferungen unsererseits als zugegangen gelten, wenn wir diese an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Anschrift richten bzw. senden.

Daten des Kunden werden, soweit dies nach der DSGVO zulässig ist, EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet.